Kurzzeitpflege - Pause von der Pflege
Angehörige zuhause Pflegen ist Schwerstarbeit. Eine erholsame Pause ist daher besonders wichtig. Im Rahmen der Kurzzeitpflege
besteht die Möglichkeit für eine begrenzte Zeit die Vorzüge der vollstätionären Pflege zu nutzen. Die Pflegekasse beteiligt sich
dabei an den Pflegekosten für 4 bis max. 8 Wochen. Zusätzlich haben Bewohner aus NRW einen Anspruch auf Erstattung der
Investitionskosten vom Kreis Minden-Lübbecke.
Als Eigenanteil ist dann nur noch der Satz für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich über die aktuellen Kosten und Möglichkeiten der Finanzierung Ihres Kurzzeitaufenthalts in unserer Einrichtung informieren.


